Liebe Bürgerinnen und Bürger,
uns ist bewusst, dass die Parksituation rund um das Freibad nicht optimal ist, dennoch müssen allgemeine Parkregelungen im Rahmen der StVO eingehalten werden.
Das Parken in der Allee sowie auf unbefestigten Grünflächen ist untersagt.
Zusätzlich ist das Parken auf dem Gehweg, auf ungekennzeichneten Flächen sowie am Ortsausgang entlang der Erlanger Straße unzulässig.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße mit einem Bußgeld durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung sowie durch die Polizei geahndet werden.
Folgende Ausweichflächen bieten sich zum Parken an:
- Festplatz am Bürgerweiher (jedoch nicht für den Zeitraum vom 10.07-13.07.2026 aufgrund der Kirchweih)
- Parkplatz am Friedhof
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Markt Schnaittach

















