Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg"
- Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 die Entwürfe der 5. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan und des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg" gebilligt und für die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 1227, 1229/17, 1237,1238, 1239, 1243/2, 1244/2, 1244/3, 1243/6, 1245/9, 1245/10, 1245/11, jeweils Gemarkung Schnaittach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. bzw. Teilflächen (TF) der Fl.-Nrn. 1244/3, 1245/9 (TF), 1245/10 (TF), 1245/11 (TF), jeweils Gemarkung Schnaittach.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Die Planung befindet am südlichen Ortsrand Schnaittachs, östlich der Nürnberger Str., als Restfläche zwischen dem bebauten Ortsbereich und der Staatsstraße 2241.
Es erfolgten i.W. folgende Änderungen:
- Änderung der At der Nutzung im südlichen Teil des bisherigen MI 1 in ein Sondergebiet Zweckbestimmung „Gesundheitliche Zwecke“
- Änderung der Ausgleichsflächen
- Anpassung der Maßnahmen zur Versickerung des Oberflächenwassers
- Festsetzung Rückhaltebecken und Lärmschutzwall als öffentliche Grünfläche
- Festsetzung Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten Fl.Nr. 1239
(redaktionelle Anpassung der begünstigten Flurnummer) - Festsetzung Geh- Fahr- und Leitungsrecht für Oberflächenwasser und als Zufahrt zu Rückhaltebecken und Lärmschutzwall
Die externen Ausgleichsflächen befinden sich jeweils in der Gemarkung Rabenshof, Fl.Nr. 261,
sowie in der Gemarkung Schnaittach, Fl.Nr. 1823.
Der erneute Entwurf ist einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 21.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
über die Homepage des Marktes unter https://www.schnaittach.de/bauleitplanverfahren sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Markt Schnaittach (Marktplatz 1, 91220 Schnaittach) während der Öffnungszeiten Montag – Freitag von 08:15 – 12: 00 Uhr und zusätzlich Dienstags von 15:00 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen / Stellungahmen sind verfügbar:
Schutzgut | Vorhandene Informationen zu |
Mensch |
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Fläche |
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Tiere und Pflanzen/ Artenschutz |
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Boden |
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Wasser |
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Luft/Klima |
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Landschaftsbild |
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Kultur- und Sachgüter |
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Sonstige/allgemeine Umweltbelange |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans
- Schalltechnische Untersuchung, IBAS Bayreuth vom 06.04.2021
- Entwässerungsplanung, Ib Hergenröder, 04.04.2024
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht.